Digitale Barrierefreiheit: Was ist 2026 zu tun?

Von Yann Faurie · Aktualisiert am

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, Websites, Apps und Dokumente für alle nutzbar zu machen, auch für Menschen mit Behinderungen, unabhängig von Gerät oder assistiver Technik.

Der aktuelle Rahmen

  • EU-Richtlinie 2019/882 (EAA): seit 28. Juni 2025 anwendbar auf bestimmte Produkte und Dienste (E-Commerce, Bankwesen, Verkehr, E-Books …).
  • EN 301 549 v3.2.1: technische Referenznorm auf Basis von WCAG 2.1 Stufe AA; Version 4.1.1 wird für 2026 erwartet.
  • RGAA 4.1.2: französisches Regelwerk, weiterhin gültig; am 2. März 2026 kündigte die DINUM RGAA 5 für Ende 2026 an, mit WCAG 2.2 und mobilen Apps.

Erste Schritte

  1. Wichtige Abläufe (Formulare, Kasse, Kontakt) mit Screenreader, nur per Tastatur und bei 200 % Zoom testen.
  2. Kontraste (4,5:1 für Text), Formularbeschriftungen, Alternativtexte, Überschriften, sichtbaren Fokus korrigieren.
  3. Eine Barrierefreiheitserklärung und einen Meldeweg für Mängel veröffentlichen.
  4. Barrierefreiheit in Lastenheft und Abnahme verankern.

Automatische Tools finden nur einen Teil der Mängel; eine manuelle Prüfung bleibt nötig.